Grooveshark: HTML 5 Web-App für iOS & Android
Grooveshark ist ein Musikstreaming-Dienst aus den USA, der nach dem Freemium-Prinzip das Hören von Musik möglich macht. Der Dienst ist derzeit Ziel diverser Klagen, da er angeblich mit einigen Labels kein Abkommen besitzt. Grauzone also. Deshalb ist eine entsprechende App auch nicht im App Store zu finden, Apple ist da ja fix, wenn es darum geht halblegale Inhalte aus dem App Store zu entfernen. Nun hat Grooveshark eine Web-Applikation in HTML 5 bereitgestellt, die das Musikhören auch mobil mit dem iDevice möglich macht.
Nachdem eine Grooveshark App aus dem App Store geflogen ist und aufgrund der rechtlichen Streitereien rund um Grooveshark wohl so schnell auch nicht wieder zu haben sein wird, haben die Grooveshark-Macher eine App lange Zeit über den alternativen Store Cydia verteilt. Der Nachteil liegt auf der Hand: Dafür ist ein Jailbreak nötig.
Es dürfte insbesondere die Besitzer von iPhone 4S und iPad 2 freuen, dass die Jailbreak-Voraussetzung Geschichte ist, denn Grooveshark kann man nun auch über eine Web-Applikation erreichen, die auf HTML 5 basiert und somit problemlos auch auf dem iPhone, dem iPod Touch und dem iPad aufgerufen werden kann.
Funktioniert ganz einfach: Einfach die HTML 5-Seite von grooveshark unter html5.grooveshark.com mit dem iDevice aufrufen, Wunschtitel suchen, Station auswählen oder einen Song in den populären Titeln antippen und schon geht das Ganze los. Das Einloggen und damit der Zugriff auf eigene Playlists scheint bisher leider zu fehlen, aber die mobile Seite wird auch noch als “Beta” deklariert, vielleicht passiert da ja noch was.
Trotzdem interessant, vor allem, wenn man das iDevice im heimischen WLAN nutzt. Unterwegs halten uns die Mobilfunkanbieter durch ihre Volumenbeschränkungen auch im Jahr 2012 mobilfunktechnisch ja immer noch in der Steinzeit gefangen.
Update: grooveshark.com ist seit heute in Deutschland nicht mehr erreichbar. Angeblich wegen “zu hoher Kosten”. Die GEMA hat in einer Pressemitteilung bekanntgegeben, dass grooveshark keinerlei Abgaben zahlt oder gezahlt hat. Unter diesen Umständen ist im Interesse der Künstler natürlich von einer Nutzung abzusehen.
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